Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Bachweg
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Bachweg“ (FlNr. 535/0 und 534/14 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Bachweg“ bestehend aus FlNr. 535/0 und 534/14 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 316/2 Gemarkung Leeder (Josef-Schöner-Straße)
Endpunkt: FlNr. 538/3 Gemarkung Leeder (Wegäcker)
FlNr. 535/28 Gemarkung Leeder (Nähe Bachweg)
Länge: 0,185 km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen