Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Nähe Bachweg
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Bachweg“ (FlNr. 535/28 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fußweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Nähe Bachweg“ bestehend aus FlNr. 535/28 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 535/0 Gemarkung Leeder (Bachweg)
Endpunkt: FlNr. 535/8 Gemarkung Leeder (Kreuzäcker 6)
Länge: 0,039 km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: Fußweg
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen