beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Nähe Bachweg

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Bachweg“ (FlNr. 535/28 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fußweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Nähe Bachweg“ bestehend aus FlNr. 535/28 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:            FlNr. 535/0 Gemarkung Leeder (Bachweg)

Endpunkt:                   FlNr. 535/8 Gemarkung Leeder (Kreuzäcker 6)

Länge:                         0,039 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             Fußweg

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen