beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB und fügt sich ein. Das Grundstück liegt außerdem im Geltungsbereich einer Veränderungssperre, da ein Bebauungsplan (Asch Ortskern 2), aufgestellt werden soll.

In Anwendung von §14 Abs.2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 31/2021 Fu; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 82 + 493/5 (Teilfläche), Gemarkung Asch, Nähe Gartenstraße, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Beschluss:

Einer Ausnahme von der Veränderungssperre wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen