Nachtrag: 06.05.2021

beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA32/2021Fu; Umbau und Nutzungsänderung eines bestehenden Anbaus zum Wohnraum; Dorfstraße 57; Gkg Asch FlurNr.: 37/4, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen