Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert. (§35 BauGB Abs. 2) Es wird eine Abweichung von §6 BayBO beantragt. (Abstandsflächenrecht, Bauordnungsrecht)
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. Beteiligung
GRM Engel)