beschlossen

Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§35 BauGB) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet dargestellt. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert. (§35 BauGB Abs. 2) Es wird eine Abweichung von §6 BayBO beantragt. (Abstandsflächenrecht, Bauordnungsrecht)

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 34/2021, Neubau eines Sozialgebäudes auf dem Grundstück FlNr. 550 Gemarkung Asch, Am Bahnhof 6, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung GRM Engel)