Sachvortrag:
Feststellung
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Fritz Kratzer trägt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 vor. Diese hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben.
Entlastung
Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungsbelegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung, er ist deshalb bei diesem Beschluss nicht stimmberechtigt. Zweiter Bürgermeister Völk übernimmt zu diesem TOP die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis vor:
Feststellung des Jahresergebnisses
Solleinnahmen Verwaltungshaushalt 9.714.140,71
€
Solleinnahmen Vermögenshaushalt 8.556.006,88
€
Summe Solleinnahmen 18.270.147,59 €
+ neue Haushaltseinnahmereste 0,00
€
- Abgang alter Haushaltseinnahmereste 627,46
€
- Abgang alter Kasseneinnahmereste 0,00
€
Summe bereinigte Solleinnahmen 18.269.520,13
€
Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) 9.713.513,25
€
Sollausgaben Vermögenshaushalt
**) 8.556.006,88
€
Summe Sollausgaben 18.269.520,13 €
+ neue Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Haushaltsausgabereste
Verwaltungshaushalt 0,00 €
Vermögenshaushalt 0,00 €
- Abgang alter Kassenausgabereste 0,00
€
Summe bereinigte Sollausgaben 18.269,520,13 €
Fehlbetrag/Überschuss 0,00
€
In den Sollausgaben sind enthalten
*) Zuführung
zum Vermögenshaushalt 0,00 €
**) Entnahme aus den Rücklagen 755.332,17
€
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2020 mit den ausgewiesenen Summen festgestellt. Die gegeben falls angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür 13 Stimmen
dagegen 0 Stimmen
(pers. Beteiligung
BGM Karg)
Auf Grundlage des Art. 102 Abs. 3 GO erteilt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2020 Entlastung. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2020 genehmigt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers. Beteiligung
BGM Karg)