beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll eine Schleppdachgaube eingebaut und ein Carport erstellt werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA 7/2021, Einbau einer Schleppdachgaube und Stellen eines Carport auf dem Grundstück FlNr. 294/5 Gemarkung Oberdießen, Mühlweg 13, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen