Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Bauantrag für ein freistehendes Werbeschild, sowie über den Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan Leeder „nördlich der Bahnhofstraße".
Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes (Punkt 7.8) im Bereich des Sondergebietes für
die
Werbeanlagen am Gebäude.
Umfang der Befreiung:
Laut Bebauungsplan,
Punkt 7.8, sind im Sondergebiet Webeanlagen pro Gebäudeseite von 10m² zulässig,
in Summe somit 40m². Die beiden beantragten Werbeschilder an der Südostseite
des Gebäudes haben in Summe nur ca. 18,25m² und beanspruchen damit weniger als die Hälfte der zulässigen (Gesamt) Fläche. Auf den übrigen 3 Gebäudeseiten sollen
keine Werbeschild montiert
werde.
Es wurde in der Vergangenheit bereits beim „alten“ Netto-Markt auf Antrag eine ähnliche Werbegestaltung, wie vorliegend beantragt, genehmigt.
Beim gegenüberliegenden Edeka Markt wurde ebenfalls per isolierter Befreiung eine Werbefläche an einer Gebäudeseite von 23 m² genehmigt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Beschluss:
Zum Bauantrag BA 33/2021, Werbeantrag zum Neubau
eines Lebensmittelmarktes mit Cafe, Gmarkung Leeder, Flurnr.: 534/1;
Bahnhofstraße 29 wird das
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Der isolierten Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
(§ 31
Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Der Pylon Pos. 3 ist so weit wie möglich an die
Stellplätze nach Norden zu rücken um das Sichtfeld für die Ausfahrt nicht zu
beeinträchtigen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen