beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben schließt unmittelbar an ein Mischgebiet an, das bestehende Haus auf dem gleichen Grundstück befindet sich im Mischgebiet und es gibt Umgebungsbebauung. Das Vorhaben würde sich innerhalb des bebauten Ortskern befinden und ein Lücke schließen. Ähnliches wurde in Welden in der Vergangenheit auf Flur Nr. 2574 und 2577 bereits genehmigt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da das Bauvorhaben sich einfügen würde.

 


Beschluss:

 

Zur BV 05/2021, Bau eines EFH auf dem Grundstück FlNr. 2569 Gemarkung Welden, Welden 26; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (abw. GRM Schuster)