Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag der Firma Bauwaren Mahler GmbH & Co.KG zur Erweiterung des Lagers und die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet westlich des Bahnhofs“. Die Fläche ist momentan noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:
Für das ca. 0,3 ha große Gebiet der geplanten Bebauungsplanänderung zur Erweiterung des Lagers der Firma Bauwaren Mahler GmbH & Co.KG auf dem Grundstück FlNr. 680/3, welches wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNr. 681/8, 681/2 Gemarkung Oberdießen (bestehendes Lager)
im Osten Grundstücke FlNr. 681/3 Gemarkung Oberdießen (Bahnlinie)
im Süden Grundstück FlNr. 679/2 Gemarkung Oberdießen
im Westen Grundstücke FlNrn. 491 Gemarkung Unterdießen
soll die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Gewerbegebiet“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO) geändert werden.
Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen