beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd II“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:

            -    4.3) Überschreitung der Baugrenze um 2,40 m auf einer Länge von 6,50 m.

Außerdem wird beantragt:

-          6.2.2) Dachneigung der Terrassenüberdachung 8° Neigung

-          6.3) Dacheindeckung der Terrassenüberdachung mit Glas

Die beiden letzten Punkte sind nach Ansicht der Verwaltung durch Punkt 6.5 Bplan bereits hinreichend befreit. Zitat:

„Die Festsetzungen A6.1 (Fassaden), A6.2.2 (Dachneigung) sowie A6.3 (Dachdeckung/Farbgebung sind nicht anzuwenden auf vollständig verglasten Wintergärten; die Festsetzungen A6.2.2 und A 6.3 gelten nicht für Terrassenüberdachungen.“

 


Beschluss:

 

Zum BA 41/2021Fu, Anbau einer Terrassenüberdachung mit Teilverglasung, FlNr. 543/15, Gkg. Leeder, Himmelbach 12; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den drei beantragten Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen