Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Leeder „Kreuzstraße Süd II“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt. Die Abweichungen sind:
- 4.3) Überschreitung der Baugrenze um 2,40 m auf einer Länge von 6,50 m.
Außerdem wird beantragt:
- 6.2.2) Dachneigung der Terrassenüberdachung 8° Neigung
- 6.3) Dacheindeckung der Terrassenüberdachung mit Glas
Die beiden letzten Punkte sind nach Ansicht der Verwaltung durch Punkt 6.5 Bplan bereits hinreichend befreit. Zitat:
„Die Festsetzungen A6.1 (Fassaden), A6.2.2 (Dachneigung) sowie A6.3 (Dachdeckung/Farbgebung sind nicht anzuwenden auf vollständig verglasten Wintergärten; die Festsetzungen A6.2.2 und A 6.3 gelten nicht für Terrassenüberdachungen.“
Beschluss:
Zum BA 41/2021Fu, Anbau einer
Terrassenüberdachung mit Teilverglasung, FlNr. 543/15, Gkg. Leeder, Himmelbach
12; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den drei beantragten
Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen