beschlossen

Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Es sollen im Bestandsgebäude 11 Wohneinheiten entstehen, wobei das äußere Erscheinungsbild des „Bayrischen Kopfhauses“ weitestgehend erhalten bleibt. Es werden um das Haus herum 22 Stellplätze nachgewiesen.

Für die zwei Fehlenden, nach Satzung zu errichtenden Besucherstellplätze wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung beantragt, bzw. ein Alternativvorschlag unterbreitet, oder eine Ablöse angeboten. (Mit der Ablöse würde ein Präzedenzfall geschaffen)

Das Bauvorhaben befindet sich zudem im Geltungsbereich der Veränderungssperre Asch, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Ortskern II, Asch“. Von dieser wird eine Ausnahme beantragt.

Außerdem gibt es eine geringfügige Überschreitung der Abstandsflächen, was durch die Belichtung des OG mit Dachgauben begründet ist. Dafür wird eine Abweichung von der BayBO beantragt. Die Kubatur des Gebäudes wird jedoch nicht verändert.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum BA 39/2021Fu, Sanierung und Ausbau eines Bauernhauses mit 11 WE und 22 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 120 Gemarkung Asch, Ascher Bahnhofstraße 2, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                                         (pers. bet. GRM Wiedenmann)

 

Beschluss:

 

Zur Ausnahme von der Veränderungssperre, zur Abweichung der Abstandsflächen von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung und zur Abweichung von der Stellplatzsatzung wegen fehlender Besucherstellplätze, wird das Einvernehmen erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. bet. GRM Wiedenmann)