Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Es sollen drei Mehrfamilienhäuser auf zwei Grundstücken (gesamt 2829 m²) errichtet werden. Die umliegende Bebauung wird von Einfamilienhäusern dominiert. Das angefragte BV würde mit 10,855 m Firsthöhe und drei Vollgeschossen 1,33 m höher als das höchste Gebäude in der Umgebung (Frühlingstraße 3) sein.
Die genehmigten Mehrfamilienhäuser „Im Eschele 26/28/30“ sind ähnlich hoch.
Das Vorhaben würde sich innerhalb des bebauten Ortskernes befinden und ein Lücke schließen.
Ob sich die Häuser einfügen ist in erster Linie auf solche Maßfaktoren abzustellen, die nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen Gebäude in der näheren Umgebung in Beziehung zueinander setzen lassen. Außerdem soll vorrangig die (absolute) Größe der Gebäude nach Grundfläche, Geschossfläche, Geschosszahl und Höhe und bei offener Bebauung zusätzlich auch ihr Verhältnis zur umgebenden Freifläche als Bezugsgröße zur Ermittlung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung herangezogen werden. Im Sinne der vom Gesetzgeber gewünschten Nachverdichtung kann von den Erfordernissen des Einfügens abgewichen werden. Deshalb bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 16 Stimmen
(somit abgelehnt)