Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Lebensmittelmarkt. Es wird eine Nutzungsänderung zum Drogeriemarkt beantragt. Es sind keine Änderungen am äußeren Erscheinungsbild geplant. Durch die (geplante) Überfahrt zum neuen Lebensmittelmarkt entfallen drei Stellplätze.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen