Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 1 Stimmen
dagegen: 9 Stimmen
(somit abgelehnt)