Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es werden drei verschiedene Varianten angefragt.
Aus Sicht der Verwaltung wären alle Varianten Genehmigungsfähig, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt. Die Fragen 3 und 4 (Variante 1 Errichtung von 3 Doppelhäusern, nur in Modulbauweise mit PV Pergola) wären in der Umgebung noch nicht vorhanden (Einfügegebot)
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen