beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Seestall „Rieggasse“, weicht aber in zwei Punkten von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

-          Aufgrund des ungünstigen Baufensterzuschnittes möchte der Bauherr zur Wohnraumnutzung ein Quadratisches, statt wie vom Bplan vorgesehen ein Rechteckiges Haus bauen.

-          Das Gebäude wird auf der Westseite über das Baufenster gebaut, weil diese festgelegte Grenze schräg zugeschnitten wurde. Die Ostgrenze wurde als parallele Referenzlinie zum Gebäude angenommen.

Ein entsprechender Bauvorbescheid wurde positiv beschieden.

 


Beschluss:

 

Zum BA 45/2021, Bischof-Hartmann-Weg 7, FlNr. 53/2, 168/5, 55/3, Gkg. Seestall, Neubau eines Wohnhauses mit Carport; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (abw. GRM Kneißl)