Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan „Leeder, nördlich der Bahnhofstraße“. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen (Punkt 9.7) des BPlan.
Zufahrten, ... sind wasserdurchlässig zu gestalten.
Es wird beantragt, die Ausführung der als Privatstraße definierten Zufahrt des Grundstückes, als asphaltierte Zufahrt auszuführen, um eine längere Dauerhaftigkeit und Sicherheit zu gewähren.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und für eine kontrollierte Entwässerung der Fläche gesorgt wird.
Abstimmungsergebnis: dafür: 3 Stimmen
dagegen: 11 Stimmen
(somit abgelehnt)
(abw. GRM
Kneißl)