abgelehnt

Ja: 3, Nein: 11

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan „Leeder, nördlich der Bahnhofstraße“. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Bauvorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen (Punkt 9.7) des BPlan.

Zufahrten, ... sind wasserdurchlässig zu gestalten.

Es wird beantragt, die Ausführung der als Privatstraße definierten Zufahrt des Grundstückes, als asphaltierte Zufahrt auszuführen, um eine längere Dauerhaftigkeit und Sicherheit zu gewähren.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und für eine kontrollierte Entwässerung der Fläche gesorgt wird.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 46/2021Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 535/33 Gemarkung Leeder, Bachweg 10, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Die Zufahrt zu dem hinten gelegenen Haus darf asphaltiert werden.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         3           Stimmen

                                             dagegen:    11         Stimmen

                                             (somit abgelehnt)

                                                         (abw. GRM Kneißl)