beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 47/2021Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 45/16 Gemarkung Seestall, Lechwiesenweg 29, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (abw. GRM Kneißl)