beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan: „Unterdießen Gebiet südlich Baugebiet Dorfäcker“. Angefragt wird, ob die Gemeinde Einwände gegen den Anbau an, bzw. die Erweiterung des Wohnhauses mittels eines Raumes über dem ein Balkon  errichtet werden soll, hat.

Balkone bis 80 qm sind zulässig, die Wohnraumerweiterung gehört zum Haupthaus. Es ist eine GR 120 festgelegt, d.h. es dürfen max. 120 qm mit Hauptgebäuden überbaut werden.

Das bestehende Haus hat 91,11 qm, mit der geplanten Erweiterung werden 122,7 qm erreicht.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine gerinfügige Überschreitung der GR vertretbar und es bestehen keine Einwände.

Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Einer entsprechenden Voranfrage wurde vom Gemeinderat zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Zum BA 09/2021 Erweiterung eines Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 374/6 Gemarkung Unterdießen, Dorfäcker 8 ½; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen