Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan:
„Unterdießen Gebiet südlich Baugebiet Dorfäcker“. Angefragt wird, ob die
Gemeinde Einwände gegen den Anbau an, bzw. die Erweiterung des
Wohnhauses mittels eines Raumes über dem ein Balkon errichtet werden
soll, hat.
Balkone bis 80 qm sind zulässig, die Wohnraumerweiterung gehört zum Haupthaus. Es ist eine GR 120 festgelegt, d.h. es dürfen
max. 120 qm mit Hauptgebäuden überbaut werden.
Das bestehende Haus hat 91,11 qm, mit der geplanten
Erweiterung werden 122,7 qm erreicht.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine gerinfügige Überschreitung der GR vertretbar und es
bestehen keine Einwände.
Öffentliche Belange stehen
nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Einer
entsprechenden Voranfrage wurde vom Gemeinderat zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen