beschlossen

Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Unterdießen „nördlich der Kirche“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.

 

-          Der Bauherr möchte das Gebäude mit einem Zeltdach, statt wie vom BPlan vorgesehen mit einem Satteldach, errichten.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, das Bauvorhaben fügt sich ein.

 


Beschluss:

 

Zum BA 10/2021; Elisabeth Welz, Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 127/17 Gemarkung Unterdießen, St.-Nikolaus-Weg 5; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Anstatt eines Zeltdachs, wird der Befreiungen zur Änderung der Dachausrichtung zugestimmt (wegen Bau einer PV-Anlage), weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         6           Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen

                                             (pers. Beteiligung GRM Welz)