Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Unterdießen „nördlich der Kirche“, weicht aber in einem Punkt von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung gestellt.
- Der Bauherr möchte das Gebäude mit einem Zeltdach, statt wie vom BPlan vorgesehen mit einem Satteldach, errichten.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, das Bauvorhaben fügt sich ein.
Beschluss:
Zum BA 10/2021; Elisabeth Welz, Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 127/17 Gemarkung Unterdießen, St.-Nikolaus-Weg 5; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Anstatt eines Zeltdachs, wird der Befreiungen zur Änderung der Dachausrichtung zugestimmt (wegen Bau einer PV-Anlage), weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis: dafür: 6 Stimmen
dagegen: 3 Stimmen
(pers. Beteiligung
GRM Welz)