Sachvortrag:
Der Bürgermeister
informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht
für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Beschluss:
Für den Geltungsbereich (FlNrn. 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 873, 872) welcher wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNrn. 874, 868, 869 Gemarkung Unterdießen
im Westen Grundstücke FlNr. 330/2 Gemarkung Unterdießen
im Süden Grundstücke FlNr. 858 Gemarkung Unterdießen
im Osten Grundstücke FlNr. 342 Gemarkung Unterdießen
wird ein
qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Mit dem
Bebauungsplan soll Baurecht für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage
geschaffen werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an das Ingenieurbüro Sing, 86899 Landsberg am Lech erteilt.
Die Planungskosten
sind von den Bauherren zu tragen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen