beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Für den Geltungsbereich (FlNrn. 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 873, 872) welcher wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstück FlNrn. 874, 868, 869 Gemarkung Unterdießen

 

im Westen                  Grundstücke FlNr. 330/2 Gemarkung Unterdießen

 

im Süden                    Grundstücke FlNr. 858 Gemarkung Unterdießen

 

im Osten                     Grundstücke FlNr. 342 Gemarkung Unterdießen

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        10     Stimmen

                                         dagegen:      0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Ingenieurbüro Sing, 86899 Landsberg am Lech erteilt.

Die Planungskosten sind von den Bauherren zu tragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen