Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für die Aufstellung des Bebauungsplans Freiflächen-PV „nord-östlicher Ortsrand Unterdießen Schafweide“. Der Geltungsbereich ist noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:
Für den Geltungsbereich (FlNrn. 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 873, 872) welches wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNrn. 874, 868, 869 Gemarkung Unterdießen
im Westen Grundstücke FlNrn. 330/2 Gemarkung Unterdießen
im Süden Grundstücke FlNrn. 858 Gemarkung Unterdießen
im Osten Grundstücke FlNrn. 342 Gemarkung Unterdießen
soll die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Photovoltaik“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 11 BauNVO) geändert werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an das Ingenieurbüro Sing, 86899 Landsberg am Lech erteilt.
Die Planungskosten
sind von den Bauherren zu tragen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen