beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für die Aufstellung des Bebauungsplans Freiflächen-PV „nord-östlicher Ortsrand Unterdießen Schafweide“. Der Geltungsbereich ist noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.


Beschluss:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:

 

Für den Geltungsbereich (FlNrn. 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866, 867, 873, 872) welches wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstück FlNrn. 874, 868, 869 Gemarkung Unterdießen

 

im Westen                  Grundstücke FlNrn. 330/2 Gemarkung Unterdießen

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 858 Gemarkung Unterdießen

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 342 Gemarkung Unterdießen

 

soll die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Photovoltaik“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 11 BauNVO) geändert werden.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Planungsauftrag wird an das Ingenieurbüro Sing, 86899 Landsberg am Lech erteilt.

Die Planungskosten sind von den Bauherren zu tragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen