Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 13.07.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen