Nachtrag: 08.07.2021

beschlossen

Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der gebilligten Fassung vom 13.07.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen