beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Die Batterie und der E-Heizer – beide am Standort der Wärmezentrale – sollen über die bereits verlegte Direktleitung mit den Windenergieanlagen verbunden werden. Die seit 2015 bestehenden Windenergieanlagen speisen den produzierten Strom am Netzanschlusspunkt am Umspannwerk Bidingen in das Stromnetz des Verteilnetzbetreibers LEW Verteilnetz GmbH ein. Batterie und E-Heizer werden plangemäß nur mittelbar mit dem Verteilnetz verbunden sein, d. h. die Stromflüsse zwischen den Windenergieanlagen und der Wärmezentrale gehen nicht über den Netzanschlusspunkt.

 

Zum Zeitpunkt der Antragsstellung wurde davon ausgegangen, dass über den bestehenden Einspeisepunkt kein Strom für die Projektkomponenten bezogen wird und entsprechend kein Baukostenzuschuss fällig wird.

 

Beim Baukostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Zahlung eines Strom- beziehenden Anschlussnehmers für den Ausbau des Netzes, die im Rahmen der Anschlusserstellung an den Netzbetreiber zu entrichten ist.

 

Nach Auffassung der LEW Verteilnetz GmbH könne der Batteriespeicher und der E-Heizer nur vom Baukostenzuschuss befreit werden, wenn eine Beladung mit Netzstrom physikalisch unmöglich ist, oder allenfalls, wenn er unmittelbar am übergeordneten Netz angeschlossen ist und somit unter den § 118 Abs. 6 EnWG fällt (Befreiung von Stromspeichern von Netzentgelten). Wobei nach Auffassung der LEW Verteilnetz GmbH ein Baukostenzuschuss wiederum nicht zu den Entgelten für den Netzzugang gehöre und damit auch diese Option nicht greife. Die Gemeinde Fuchstal vertritt hierzu eine andere Rechtsauffassung.

 

Die Auseinandersetzung mit der LEW Verteilnetz GmbH zur Frage des Baukostenzuschusses dauert seit Ende 2019 an. Dabei wurden auch Juristen in die Debatte einbezogen. Trotz allen bisherigen Bemühungen bleibt die LEW Verteilnetz GmbH bei der Auffassung, dass ein Baukostenzuschuss fällig sei. Dies wurde unter anderem damit begründet, diskriminierungsfrei agieren zu müssen. Zuletzt einigten sich die Parteien darauf, die Frage der Bundesnetzagentur vorzulegen, um damit eine rechtskonforme Entscheidung fällen zu können.

 

Das Ergebnis der BNetzA ist derzeit nicht abzuschätzen. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung erst nach Ende der geplanten Projektlaufzeit vorliegen wird. In Gesprächen und formlosen Mails teilte die BNetzA tendenziell aber eher die Auffassung der LEW Verteilnetz GmbH.

 

Nach jetziger Lage wird die LEW Verteilnetz GmbH den Anschluss der Anlagen nur gewähren, wenn ein Baukostenzuschuss gezahlt wird. Um das Projekt fortführen, die betroffenen Aggregate in Betrieb nehmen und die angestrebten CO2-Emissionsminderungen erzielen zu können, kalkuliert die Gemeinde Fuchstal eine Erhöhung der Projektgesamtkosten um den Betrag des Baukostenzuschusses und beantragte eine entsprechende Förderung, welche auch zugesagt wurde.

 

Der Baukostenzuschuss ergibt sich aus dem technisch maximalen Leistungsbezug der Power-to-Heat-Anlage und des Batteriespeichers in Höhe von 7.500 kW und den leistungsbezogenen Kosten der LEW Verteilnetz GmbH für die Mittelspannung von netto 93,57 €/kW[1]. Damit ergeben sich zusätzliche Kosten in Höhe von netto 701.7754,00 €. Die anzulegende Leistung in Bezugsrichtung resultiert aus den technischen Gegebenheiten der Schaltanlagen und weiterer Anlagenbauteile.

 

Es konnte jedoch eine Erhöhung der Fördermittel erwirkt werden. Diese beläuft sich auf 75% des Baukostenzuschusses und somit auf 526.331,25€ (netto). Die restlichen 25% in Höhe von 175.443,75€ (netto) sind von der Gemeinde zu tragen.

 

Es wird empfohlen den Baukostenzuschuss an die LVN zu zahlen und als Gemeinde den Eigenanteil von 25% zu tragen, da die Energiezukunft Fuchstal ohne eine funktionierende Leitung zwischen den Windkraftanlagen und der Batterie- und Power-to-Heat-Anlage zum Erliegen kommt. 

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde erklärt sich bereit den Eigenanteil in Höhe von 25% (175.443,75€ (netto)) zu tragen. Der Baukostenzuschuss wird gemäß Sachvortrag an die LEW Verteilnetz GmbH gezahlt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen