abgelehnt

Ja: 0, Nein: 14

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Haus soll um eine Garage und Wohnräume erweitert werden, konkret:

  1. Wird einem Anbau in der dargestellten Lage und Größe zugestimmt?
  2. Wird dem Bau der Garage/Keller im Hang in der dargestellten Lage an der Grenze zugestimmt?

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zur BV 7/2021Fu, Anbau an ein bestehendes Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 82/1 Gemarkung Leeder, Hauptstraße 18a, wird das Einvernehmen zu den im Sachvortrag gestellten Fragen, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Abstandsflächen, nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    14         Stimmen

                                             (somit abgelehnt)

                                             (abwesend GRM Ruoff)