abgelehnt

Ja: 0, Nein: 15

Sachvortrag:

 

Die untere Baubehörde des LRA fordert ergänzend zum bestehenden BA eine Befreiung, da der geplante Geräteraum/Carport im Grünstreifen liegt. Die Befreiung wird kritisch gesehen, da durch die Festsetzung der Grünfläche u.a. auch ein gewisser Abstand zum Bestandsgebäude auf der Fl.Nr. 49 gewährleistet ist.

 


Beschluss:

 

Zum bestehenden BA 45/2021 wird eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt. Die Garage/der Carport darf in der als Grünstreifen festgesetzten Fläche errichtet werden.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    15         Stimmen

                                             (somit abgelehnt)