Sachvortrag:
Die untere Baubehörde des LRA fordert ergänzend zum bestehenden BA eine Befreiung, da der geplante Geräteraum/Carport im Grünstreifen liegt. Die Befreiung wird kritisch gesehen, da durch die Festsetzung der Grünfläche u.a. auch ein gewisser Abstand zum Bestandsgebäude auf der Fl.Nr. 49 gewährleistet ist.
Beschluss:
Zum bestehenden BA 45/2021 wird eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt. Die Garage/der Carport darf in der als Grünstreifen festgesetzten Fläche errichtet werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 0 Stimmen
dagegen: 15 Stimmen
(somit abgelehnt)