beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag eines Grundstückseigentümers auf Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ vom 24.06.2021 für das Grundstück FlNr. 303/6 Gkg Oberdießen zur Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten je Doppelhaushälfte von 1 WE auf 2 WE sowie Erhöhung der maximal zulässigen GR von 120 auf 180 m².

Für den Bereich des Mischgebiets wurden in der Vergangenheit bereits die Wohneinheiten mittels Bebauungsplanänderung von 2 WE auf 4 WE erhöht.


Beschluss:

 

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Oberdießen „Gartenstraße“ zur Erhöhung der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten und Erhöhung der maximal zulässigen GR wird für den (..) Bereich des Allgemeinen Wohngebiets zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss wird in einer der nächsten Sitzungen gefasst. Voraussetzung für die Erhöhung ist eine min. Grundstücksgröße von 800 m².


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                                         (pers. Beteiligung GRM Leinsle)