beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde bereits erteilt, allerdings wird durch das Inkrafttreten der Novelle der BayBO eine Zustimmung zur Abweichung von der Abstandsflächensatzung notwendig. Wegen der Anrechenbarkeit der Giebelflächen ist die mittlere Wandhöhe der Garage überschritten. Eine Tektur liegt dem Landratsamt vor, dort bestehen keine Bedenken. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 33/2020, Abweichung von der Abstandsflächensatzung, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen