beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass für den Bereich westlich der Hauptstraße im Unterdorf ein Ortskernbebauungsplan aufgestellt werden sollte, um auch hier das Ortsbild zu wahren und eine planerische Grundlage für eine geordnete und maßvolle Nachverdichtung zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Für das Gebiet westlich der Hauptstraße im Unterdorf, das die Grundstücke mit den FlNrn. 48, 49, 51, 51/3, 51/6, 52, 55, 78, 79, 82, 82/1, 83, 86, 87, 87/1, 90, 90/2, 90/4, 90/5 jeweils Gemarkung Leeder umfasst und wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                   Grundstück FlNr. 869 Gemarkung Leeder

 

im Westen                   Grundstücke FlNrn. 869, 73, 73/2, 83/1, 75, 77/2, 78/1, 57, 54, 46  Gemarkung Leeder

                     

im Süden                    Grundstück FlNr. 40/16 Gemarkung Leeder (Weldener Straße)

 

im Osten                     Grundstück FlNr. 40/64 Gemarkung Leeder (Hauptstraße)

 

wird ein einfacher Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

 

Ein Lageplan mit der Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

Ziel des Bebauungsplanes: Im Bereich liegt ein Seitenarm des Wiesbachs und auch Hochwassergefahrenflächen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Auch die Untergrundverhältnisse gestalten sich komplex (Schmelzwasserschotter eingegraben in die untere Süßwassermolasse). Charakteristisch im Gebiet sind die vorwiegend giebelständigen Bauten westlich der Hauptstraße, die den Ortsteil als Straßendorf erkennbar prägen. Des Weiteren ist der nördliche Siedlungsbereich durch einen umfangreichen Grünbestand eingefasst. Nördlich der Schulstraße haben sich bereits durch ungesteuerte Entwicklung Abweichungen von der historischen Systematik ergeben. Östlich der Hauptstraße liegen schon Bebauungspläne (Fuchstal III, Fuchstal IV, Fuchstal Unterdorf Ost) vor, die eine geordnete Bebauung regeln, westlich ist dies noch nicht der Fall.

Daher soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, in dem unter anderem die Zahl der zulässigen Wohneinheiten, das Maß der Nutzung und die Stellung der Hauptgebäude, die gestalterischen Festsetzungen sowie die Erschließung der Hinterliegergrundstücke geregelt wird.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        12     Stimmen

                                         dagegen:      0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Büro für kommunale Entwicklung abtplan, Hirschzeller Straße 8, 87600 Kaufbeuren, erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        12     Stimmen

                                         dagegen:      0     Stimmen

 

 

Die Bebauung an der Weldener Str. und ggf. weiteres Umfeld ist ebenfalls von einem Ingenieur/Architekten zu bewerten.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         2           Stimmen

                                             dagegen:    10         Stimmen

                                             (somit abgelehnt)