Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende
Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche
dargestellt, Baulinien und Baugrenzen sind im unbeplanten Innenbereich nicht
festgelegt. Das zurückgesetzte BV verfügt über 101,3 m² Wohnfläche im EG und
würde sich im Sinne einer Nachverdichtung in das Ortsbild einfügen.
Das Grstk ist 1071 m² groß, es würde sich eine GRZ (inkl. Neubau, ohne Nebengebäude und Garagen) von 0,20 ergeben. Im in der Nähe befindlichen Bplan „Aschthal“ ist eine GRZ von 0,20 vorgegeben.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen