beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt, Baulinien und Baugrenzen sind im unbeplanten Innenbereich nicht festgelegt. Das zurückgesetzte BV verfügt über 101,3 m² Wohnfläche im EG und würde sich im Sinne einer Nachverdichtung in das Ortsbild einfügen.

Das Grstk ist 1071 m² groß, es würde sich eine GRZ (inkl. Neubau, ohne Nebengebäude und Garagen) von 0,20 ergeben. Im in der Nähe befindlichen Bplan „Aschthal“ ist eine GRZ von 0,20 vorgegeben.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 10/2021, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 267/4 Gemarkung Leeder, Aschthaler Str. 17; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen