beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Gebäude zw. Wildbad 1 und Wildbad 5.

Das bisher landwirtschaftlich genutzte Gebäude soll teilweise zu Wohnraum umfunktioniert werden, da im Sommer/Herbst 2021 die Aufzucht von Jungvieh aufgegeben wird und nur noch Grünflächen bewirtschaftet werden. Zur besseren Nutzung als Wohngebäude soll die Grundfläche zu einem Rechteck erweitert werden, sowie die Höhe um 1,5m erhöht werden. (bevorzugte von drei angefragten Varianten)

Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert, die Anfrage erfüllt alle Punkte des § 35 BauGB Abs. 4, weshalb aus Sicht der Verwaltung keine Einwände bestehen.

 


Beschluss:

 

Zur BV 09/2021; Nutzungsänderung eines Gebäudeteils zu Wohnzwecken auf dem Grundstück FlNr. 766; Gemarkung Leeder, Wildbad 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen