Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Gebäude Wildbad 1.
Das bisher landwirtschaftlich genutzte Gebäude soll teilweise zu Wohnraum umfunktioniert werden, da im Sommer/Herbst 2021 die Aufzucht von Jungvieh aufgegeben wird und nur noch Grünflächen bewirtschaftet werden. Die Stallungen von Wildbad 1 sollen zu Wohnraum umgebaut werden. Die Außenmaße des Bestandsgebäudes werden beibehalten.
Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert, die Anfrage erfüllt alle Punkte des § 35 BauGB Abs. 4, weshalb aus Sicht der Verwaltung keine Einwände bestehen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 1 Stimmen