beschlossen

Ja: 11, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Gebäude Wildbad 1.

Das bisher landwirtschaftlich genutzte Gebäude soll teilweise zu Wohnraum umfunktioniert werden, da im Sommer/Herbst 2021 die Aufzucht von Jungvieh aufgegeben wird und nur noch Grünflächen bewirtschaftet werden. Die Stallungen von Wildbad 1 sollen zu Wohnraum umgebaut werden. Die Außenmaße des Bestandsgebäudes werden beibehalten.

Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert, die Anfrage erfüllt alle Punkte des § 35 BauGB Abs. 4, weshalb aus Sicht der Verwaltung keine Einwände bestehen.

 


Beschluss:

 

Zur BV 08/2021; Nutzungsänderung von Stallungen zu Wohnzwecken auf dem Grundstück FlNr. 766; Gemarkung Leeder, Wildbad 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen