beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigungsfähig.

Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

 


Beschluss:

 

Zum BA 53/2021, Anbau eines Schlafzimmers an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück FlNr. 268/7 Gemarkung Seestall, Lechstufe 13 / Haus 1b; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen