beschlossen

Ja: 9, Nein: 3

Sachvortrag:

Die Gemeinde Fuchstal beabsichtigt auf Ihrem Gemeindegebiet die Planung, den Bau und den Betrieb von drei weiteren Windenergieanlagen. Diese sollen in einer Entfernung von ca. 1 km westlich der bereits bestehenden vier Windenergieanlagen errichtet werden. Parallel zum Betrieb der Windenergieanlagen ist geplant ein Forschungsprojekt zur Beobachtung und zum Schutz von Großvögeln zu betreiben. Dazu sollen zwei kamerabasierte Vogelerkennungssysteme auf je einem 40 m hohen Turm installiert werden, welche den Luftraum um die geplanten Windenergieanlagen überwachen.

Je nach Ausgang des Forschungsvorhabens sollen die Kameratürme gemeinsam mit den Windenergieanlagen weiterbetrieben, oder nach Abschluss des Forschungsvorhabens vollständig zurückgebaut werden.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Es sind zwei Masten notwendig, der zweite Mast liegt allerdings auf Denklinger Flur. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wald dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Das Vorhaben wird nach § 35 Abs. 3 BauGB beurteilt. Die Erschließung ist gesichert, das Bauvorhaben dient der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 229.831,13 €.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag für einen Mast für das Vogelmonitoring Flur Nr. 2450, Gemarkung Leeder, im Gemeindewald, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    3           Stimmen