beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Nähe Josef-Schöner-Straße, Nähe Wegäcker, Untere Flandewegäcker

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Josef-Schöner-Straße“, „Nähe Wegäcker“ und „Untere Flandewegäcker“ (FlNrn. 539/41, 539/42, 539/28, 539/29 (Teilfläche), 534/6 (Teilfläche) und 534/12 (Teilfläche) in der Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 


Beschluss:

 

Die Straße „Nähe Josef-Schöner-Straße“, „Nähe Wegäcker“ und „Untere Flandewegäcker“ bestehend aus FlNrn. 539/41, 539/42, 539/28, 539/29 (Teilfläche), 534/6 (Teilfläche) und 534/12 (Teilfläche) in der Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt: FlNr. 540/0 Gemarkung Leeder (Straßäcker)

Endpunkt:                   FlNr. 534/2 Gemarkung Leeder (Bahnhofstraße)

Länge:                         0,303 km

Straßenbaulast:            Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:             Fuß- und Radweg

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (abw. GRM Linder)