Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:
Nähe Josef-Schöner-Straße,
Nähe Wegäcker, Untere Flandewegäcker
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete
Straße „Nähe Josef-Schöner-Straße“, „Nähe Wegäcker“ und „Untere Flandewegäcker“
(FlNrn. 539/41, 539/42, 539/28, 539/29
(Teilfläche), 534/6 (Teilfläche) und 534/12 (Teilfläche) in der Gemarkung Leeder) ist als
öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die
Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als
Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG
erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße
„Nähe Josef-Schöner-Straße“, „Nähe Wegäcker“ und „Untere Flandewegäcker“
bestehend aus FlNrn. 539/41, 539/42,
539/28, 539/29 (Teilfläche), 534/6 (Teilfläche) und 534/12 (Teilfläche) in der Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 540/0 Gemarkung Leeder (Straßäcker)
Endpunkt: FlNr. 534/2 Gemarkung Leeder
(Bahnhofstraße)
Länge: 0,303 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde
Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: Fuß- und Radweg
Der Lageplan
wird Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(abw. GRM Linder)