beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Grundstück soll geteilt und ein EFH errichtet werden. Durch das angefragte Bauvorhaben wird auch der Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück mit dem Bestandsbau notwendig. Diese kann den notwendigen Stauraum von 5m nicht einhalten, da am Haus ein Fenster im Weg wäre. Deshalb wird auch gefragt, ob für den Fall eines positiven Bescheides für den Neubau, einer Abweichung von der Stellplatzsatzung und Stauraumverkürzung auf 3m für den Neubau der (genehmigungsfreien) Garage auf dem Grstk. des Bestandsbaus zugestimmt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur BV 12/2021, Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 93/8 Gemarkung Seestall, Edenthalstraße 8, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:            dafür          12      Stimmen

                                                dagegen      0        Stimmen              

 

Beschluss:

 

Zur BV 12/2021, Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 93/8 Gemarkung Seestall, Edenthalstraße 8, seitlich Bestandsbau, wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2; hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Stauraum darf auf 3 m verkürzt werden.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0      Stimmen