Sitzung: 16.09.2021 2021/GFu/GR/034
Ja: 13, Nein: 0
Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Das Bestandsgebäude und bisherige Wohnhaus soll abgerissen werden. An dieser Stelle soll eine Doppelgarage entstehen. Der im rechten Winkel dazu stehende, bisher als Stall und Tenne genutzte Gebäudeteil soll teilweise abgebrochen werden. Stattdessen möchte der Bauherr ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten bauen.
Die in der Bauvoranfrage gestellten Fragen 1 - 3 zu Dachneigung 35°, Wandhöhe 6,42m und Grundflächenzahl sind nach Ansicht der Verwaltung zulässig und würden sich einfügen.
Zu den Fragen 4 und 5 des Vorbescheidsantrages:
Prägend und charakteristisch für das Ortsbild sind zur Hauptstraße giebelständige Bauten.
Die historische Systematik eines Straßendorfes würde nach Ansicht der Verwaltung durch das angefragte Bauvorhaben beeinträchtigt und dem Einfügegebot würde nicht entsprochen werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(vertagt)