abgelehnt

Ja: 0, Nein: 10

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 35 BauGB liegt aber im geschlossenen Ortsbereich von Dornstetten und fügt sich ein.

Auf dem rückwärtigen Bereich des Grundstückes, welches eventuell geteilt wird, sollen 2 Doppelhäuser entstehen.

Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2 sonstige Bauvorhaben im Einzelfall).

Die Erschließung wäre über das Grundstück von der St.-Gangwolf-Str. möglich.

Es wird auch angefragt ob die Gemeinde einer Erschließung über die Flurnummer 17/1 und die Straße „Im Forchet“ zustimmt, wenn die Kosten für das Herrichten der Straße vom Bauherren übernommen werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände und die Erschließung über „Im Forchet“ wäre sinnvoll.

 


Beschluss:

Zur Bauvoranfrage BV 6/2021Ud, Neubau von 4 Doppelhaushälften mit 4 Garagen und 4 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 14 (Teilfläche) Gemarkung Dornstetten, St.-Gangwolf-Str. 11, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    10         Stimmen

(der Antrag ist somit abgelehnt)