Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein Einfamilienhaus durch einen Anbau erweitert werden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen