Sachvortrag:
In den textlichen Festsetzungen wurde das geplante Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Freybergstraße 12 teilweise nicht berücksichtigt. Hier sind Anpassungen/Korrekturen in folgenden Festsetzungen nötig:
-7.1 maximale Wandhöhe: 6,22 m statt 6,10m
-7.10 Es sind für Haupt- und Nebengebäude sowie
für Garagen symmetrische Satteldächer vorgeschrieben
-7.13 mindestens 33° Dachneigung statt 38°
-7.17 Je Dachseite müssen zwei Gauben zulässig sein
Dem Planungsbüro lagen die Pläne vor, jedoch ging das unter. Die Kosten der Bebauungsplanänderung übernimmt daher das Planungsbüro abtplan.
Beschluss:
Für den ca. 1,8 ha großen Bereich, der die Grundstücke mit den FlNrn. 164, 165, 164/3, 164/4, 164/5, 164/6, 164/7, 164/8, 164/9, 164/10, 201, 200/4, 200/6, 200/7, 200/8, 200/9 ,161 (Teilfläche) jeweils Gemarkung Asch umfasst und wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstücke FlNrn. 205 Tfl. und 166/9 jeweils Gemarkung Asch
(Stockstraße und Römerkesselstraße)
im Osten Grundstück FlNr. 166/8 Gemarkung Asch (Falkenhöfle)
im Süden Grundstück FlNr. 180 Gemarkung Asch (Am Alten Postweg
im Westen Grundstück FlNr. 200/3 Gemarkung Asch
wird der Bebauungsplan „Asch-Süd Freybergstraße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB in den Festsetzungen 7.13 und 7.17 geändert.
Abstimmungsergebnis: dafür: 13 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen