beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über den Antrag zur 2. Bebauungsplanänderung Seestall Ortskern 2. Das Flurstück Nr.61/1 soll geteilt werden und ein weiteres Baufenster aufgenommen werden. Für die Erstellung des Bebauungsplanes wird das Verfahren gemäß §13a BauGB vorgeschlagen. Ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes ist daher nicht notwendig.


Beschluss:

 

Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 22.05.2000 in Kraft getretene Bebauungsplan „Seestall Ortskern 1“ vom 25.11.1999 mit Begründung in der Fassung vom 29.03.1999 wird für zum zweiten Mal geändert.

 

Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück FlNr. 61/1, Gemarkung Seestall und wird wie folgt umgrenzt:

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 58/0 Gemarkung Seestall

 

im Westen                  Grundstücke FlNrn. 61/2, 61/4. 61/5 jeweils Gemarkung Seestall

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 61, 62/1 jeweils Gemarkung Seestall

 

im Osten                     Grundstücke FlNr. 61/3 Gemarkung Seestall

 

Die Änderung umfasst die Teilung des Grundstücks FlNr. 61/1 Gemarkung Seestall und das Einfügen eines weiteren Baufensters auf dem neu entstehenden Grundstück. Folgendes ist abzuändern, für die FlNrn. 61/3, 61/1 und 61/6 sind statt 4 WE nur 2 WE festzusetzen, da die Grundstücke zu klein sind.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        16     Stimmen

                                         dagegen:      0     Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro abtplan Kaufbeuren erteilt.

Die Planungskosten zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale werden vom Antragsteller getragen. Mit ihm ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten abzuschließen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen