Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über den Antrag zur 2. Bebauungsplanänderung Seestall Ortskern 2. Das Flurstück Nr.61/1 soll geteilt werden und ein weiteres Baufenster aufgenommen werden. Für die Erstellung des Bebauungsplanes wird das Verfahren gemäß §13a BauGB vorgeschlagen. Ein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes ist daher nicht notwendig.
Beschluss:
Der mit öffentlicher Bekanntmachung am 22.05.2000 in Kraft getretene
Bebauungsplan „Seestall Ortskern 1“ vom 25.11.1999 mit Begründung in der
Fassung vom 29.03.1999 wird für zum zweiten Mal geändert.
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück FlNr. 61/1, Gemarkung
Seestall und wird wie folgt umgrenzt:
im Norden Grundstücke FlNrn. 58/0 Gemarkung
Seestall
im Westen Grundstücke FlNrn. 61/2, 61/4.
61/5 jeweils Gemarkung Seestall
im Süden Grundstücke FlNrn. 61, 62/1
jeweils Gemarkung Seestall
im Osten Grundstücke FlNr. 61/3
Gemarkung Seestall
Die Änderung umfasst die Teilung des Grundstücks FlNr. 61/1 Gemarkung
Seestall und das Einfügen eines weiteren Baufensters auf dem neu entstehenden
Grundstück. Folgendes ist abzuändern, für die FlNrn. 61/3, 61/1 und 61/6 sind
statt 4 WE nur 2 WE festzusetzen, da die Grundstücke zu klein sind.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro abtplan Kaufbeuren erteilt.
Die Planungskosten zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale werden vom
Antragsteller getragen. Mit ihm ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme
der Kosten abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen