beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und wird auch so genutzt. (Fischzucht). Es sollen vorhandene Kanäle und Teiche saniert werden durch. Die bisherigen Mulden sollen betoniert werden, um mit der Fischzucht effektiver arbeiten zu können, wenn notwendig Netze zum Schutz spannen zu können und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB). Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

 

Zum BA 61/2021Fu, Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Fliesskanälen auf dem Grundstück FlNr. 2826 Gemarkung Welden, Welden 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen