Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).
Das Bestandsgebäude und bisherige Wohnhaus soll abgerissen werden. Der im rechten Winkel dazu stehende, bisher als Stall und Tenne genutzte Gebäudeteil soll teilweise abgebrochen werden. An dieser Stelle möchte der Bauherr ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten bauen. Eine Garage ist nicht geplant.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen