beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).

Das Bestandsgebäude und bisherige Wohnhaus soll abgerissen werden. Der im rechten Winkel dazu stehende, bisher als Stall und Tenne genutzte Gebäudeteil soll teilweise abgebrochen werden. An dieser Stelle möchte der Bauherr ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten bauen. Eine Garage ist nicht geplant.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 

 


Beschluss:

Zur BV 13/2021, Teilabriss Stadl, Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 271 Gemarkung Leeder, Hauptstraße 68; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen