Nachtrag: 25.10.2021 Nummer 1

beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Da das bestehende Einheimischenmodell nicht EU-rechtskonform ist, muss ein neues Modell in Form eines Punktesystems erarbeitet werden. Die Wohnsitzzeiten dürfen nur für 5 Jahre betrachtet werden und die maximale Punktezahl hierfür darf nur 50% der allgemein erreichbaren Punktezahl sein.

 

 

 

Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken an die örtliche Bevölkerung mit besonderem Bedarf

 

Vorbemerkung

Diese Leitlinien dienen der europarechtskonformen Vergabe von Baugrundstücken der Gemeinde Fuchstal an Personen der örtlichen Bevölkerung.

Angesichts steigender Grundstückspreise möchte die Gemeinde Fuchstal vergünstigte Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Damit soll insbesondere ein Wegzug der ortsverbundenen Bevölkerung verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. Die Auswahl der Bewerber richtet sich nach sozio-ökonomischen Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Förderung von Familien mit Kindern, Behinderung und Pflege von Verwandten, Ortsansässigkeit sowie ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Fuchstal.

Die Gemeinde Fuchstal hat deshalb in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.10.2021 die Vergabekriterien gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke beschlossen.

 

Die Vergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Vorgaben:

 

1. Antragsberechtigung

 

Einen Antrag dürfen nur Personen stellen, die die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

 

a)         Bei  Paaren  oder  einer  Familie  darf  die  Einkommensgrenze  von  90.000    zuzüglich  der Kinderfreibeträge in Höhe von 7.000 € im Durchschnitt in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragsstellung nicht überschritten worden sein. Dabei wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) des Antragsstellers, seines künftig im Gebäude wohnenden Partners sowie aller übrigen volljährigen und nicht  gegenüber  Antragsteller  oder  Partner  unterhaltsberechtigten  künftigen  Bewohner abgestellt.  Bei Alleinstehenden ist die Hälfte dieses Betrages, also 45.000 € (ggf. zuzüglich von Kinderfreibeträgen) maßgeblich.  Der  Gesamtbetrag  der  Einkünfte  ist  durch  Einkommensteuerbescheide  nachzuweisen. Liegt  noch  kein  bestandskräftiger  Einkommensteuerbescheid  vor,  kann  ersatzweise  auf frühere Einkommenssteuerbescheide vor dem Dreijahreszeitraum zurückgegriffen werden. Bei  Selbständigen  bzw.  Gewerbetreibenden  muss  das  Einkommen  in  Form  einer  Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahmeüberschussrechnung inkl. der entsprechenden Steuerbescheide der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden.

 

b)         Der Antragssteller darf kein Wohnungseigentum, zu Wohnzwecken geeignetes Erbbau-
recht oder zu Wohnzwecken geeignetes Grundeigentum haben. Dem Antragssteller werden die Rechte seines Ehepartners, seines nichtehelichen Lebenspartners und seines Lebenspartners (LPartG) zugerechnet. Sind die Eltern eines Bewerbers im Besitz von Immobilien bzw. Baugrundstücken, behält sich der Gemeinderat eine Ablehnung des Antrages vor. Ebenso kann ein Antrag von Bewerbern abgelehnt werden, die  rückwirkend innerhalb von 10 Jahren vor dem Vergabedatum  Haus- oder Grundbesitz veräußert haben. Dies gilt auch, wenn die Eltern der Bewerber innerhalb des genannten Zeitraums Haus- oder Grundbesitz veräußert haben.

 

c)         Das Vermögen der Bewerber darf insgesamt den Grundstückswert des zu erwerbenden Grundstücks, höchstens 200.000 € zum Stichtag der Antragsstellung nicht übersteigen, wobei auf das gemeinsame Vermögen des Antragstellers, seines künftig  im Gebäude wohnenden Partners sowie aller übrigen volljährigen und nicht gegenüber Antragsteller oder Partner unterhaltsberechtigten künftigen Bewohner abgestellt wird.
Zum Vermögen zählen insbesondere alle Immobilien oder Miteigentumsanteile daran
(auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Stadt), Wertpapiere, Bankguthaben, Bargeld,
Kunstgegenstände, Schmuck, vergleichbare Wertgegenstände usw. Kraftfahrzeuge werden
nur insoweit angerechnet, als deren Zeitwert über 40.000 € liegt; die Anrechnung erfolgt
nur hinsichtlich des darüber hinaus gehenden Betrages. Das Vermögen ist mit dem Zeit-
wert zu beurteilen. Der Antragsteller muss über die vorgenannten Vermögensverhältnisse
wahrheitsgemäß Auskunft geben und deren Richtigkeit versichern

 

 

2.  Punktekatalog

 

Die  sich  aus  dem  Bewertungsbogen  ergebende  Punktzahl  dient  als  Richtschnur.  Ein  Rechtsanspruch  auf  Grunderwerb  von  der  Gemeinde Fuchstal  kann  nicht  abgeleitet  werden.  Unbeachtlich  davon müssen die Bewerber die Zugangsvoraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllt haben.

 

Einkommen

 

+7.000 € je Kind                                             Einkommensgrenzen bei erhöhtem Einkommen

Paare und Familien                                         Paare und Familien

bis 45.000 €    50 Punkte                                bis  90.000 €               40 Punkte

bis 55.000 €    40 Punkte                                bis  95.000 €               30 Punkte

bis 65.000 €    30 Punkte                                bis 100.000 €              20 Punkte

bis 75.000 €    20 Punkte                                bis 110.000 €              10 Punkte

bis 85.000 €    10 Punkte                                ab  110.000 €                0 Punkte

Alleinstehend                                                  Alleinstehend

bis 30.000 €    40 Punkte                                bis 50.000 €                40 Punkte

bis 35.000 €    30 Punkte                                bis 55.000 €                30 Punkte

bis 40.000 €    20 Punkte                                bis 60.000 €                20 Punkte

bis 45.000 €    10 Punkte                                bis 65.000 €                10 Punkte

                                                                        ab  70.000 €                  0 Punkte

 

Vermögen

 

Vermögensobergrenze: Wert des Grundstücks

 

Paare und Familien

bis   85.000 €  50 Punkte

bis   95.000 €  45 Punkte

bis 105.000 €  40 Punkte

bis 115.000 €  35 Punkte

bis 125.000 €  30 Punkte

bis 135.000 €  25 Punkte

bis 145.000 €  20 Punkte

bis 155.000 €  15 Punkte

bis 165.000 €  10 Punkte

bis 175.000 €    5 Punkte

bis 200.000 €    0 Punkte

Alleinstehend

bis   42.000 €  50 Punkte

bis   47.000 €  45 Punkte

bis   52.000 €  40 Punkte

bis   57.000 €  35 Punkte

bis   62.000 €  30 Punkte

bis   67.000 €  25 Punkte

bis   72.000 €  20 Punkte

bis   77.000 €  15 Punkte

bis   82.000 €  10 Punkte

bis   87.000 €    5 Punkte

bis 100.000 €    0 Punkte

 

 

Kinder

 

Kindergeldberechtigte Kinder die bei Antragsstellung im gemeinsamen Haushalt des Antragsstellers leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die auch das künftige Gebäude dauerhaft bewohnen werden (max. 200P!)

 

Bis 10 Jahre     je Kind 50 Punkte (oder nachgewiesene Schwangerschaft)

Bis 18 Jahre     je Kind 35 Punkte

Ab 18 Jahre     je Kind 20 Punkte

 

Pflegebedürftigkeit

 

Pflegegrad des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen

 

Pflegegrad 2    10 Punkte

Pflegegrad 3    20 Punkte

Pflegegrad 4    35 Punkte

Pflegegrad 5    50 Punkte

 

 

Behinderung

 

Behinderung des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen

 

Grad der Behinderung  50 %  5 Punkte

Grad der Behinderung  60 %  10 Punkte

Grad der Behinderung  70 %  15 Punkte

Grad der Behinderung  80 %  25 Punkte

Grad der Behinderung  90 %  35 Punkte

Grad der Behinderung 100 % 50 Punkte

 

 

Ehrenamt

 

Ehrenamt seit min. drei Jahren zu regelmäßig min. 2 Stunden pro Woche in Fuchstalern Vereinen, oder Vereinszugehörigkeit mit Sonderfunktion oder besonderem Zeitaufwand (z.B. Trainer, Maschinist, Vorstandschaft)

 

10 Punkte

 

Eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Sinne ist die freiwillige Ausübung einer Tätigkeit im sozialen, kulturellen, karitativen oder sportlichen Bereich aus Idealismus und ohne Bezahlung. Eine Tätigkeit, die sich auf repräsentative Tätigkeiten beschränkt, ist davon nicht umfasst. Werden nur nachweisbare und nachgewiesene Unkosten oder Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten, Materialkosten, die das Ehrenamt verursacht, erstattet, steht dies einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen.

Ein Ehrenamt liegt nicht vor, wenn eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende Aufwandsentschädigung gezahlt wird.  Anerkannt werden nur ehrenamtliche Tätigkeiten, für die von der entsprechenden juristischen Person eine Bestätigung vorgelegt wurde, welche die oben stehenden Einzelheiten belegt.

 

 

Ortsansässigkeit

 

Zeiten des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Antragsstellung

Frühere Wohnsitzzeiten werden angerechnet, wenn der Wohnsitz außerhalb von Fuchstal  max. eine Zeitspanne von 10 Jahren umfasst

 

1 Jahr               60 Punkte

2 Jahre             120Punkte

3 Jahre             180 Punkte

4 Jahre             240 Punkte

5 Jahre             300 Punkte

 

 

 

Erwerbstätigkeit

 

(Alternativ zur Ortsansässigkeit, beides kann nicht bepunktet werden!)

 Ausübung einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit in Fuchstal

 

  0 bis    5 Jahre                         70 Punkte

  5 bis 10 Jahre                        140 Punkte

10 bis 15 Jahre                        210 Punkte

 

 

2.1

Um überhaupt einen Bauplatz zu bekommen ist das Erreichen von min. 250 Punkten notwendig!

(sonst könnten ja auch Bewerber mit 10 Punkten einen Bauplatz bekommen falls Baugrundstücke nach der ersten Bewerbungsrunde übrig sind)

Generell ausgeschlossen werden Bewerber mit geeignetem Wohnungseigentum oder Baugrundstücken, sowie Bewerber deren Eltern im Eigentum einer Immobilie oder eines Baugrundstücks sind (außer das von Ihnen selbst bewohnte Eigentum).

 

 

2.2

Die Grundstücke werden an die Antragssteller mit den höchsten Punkten vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Änderungen der maßgeblichen Umstände für die Berechtigung werden bis zum Abschluss des Kaufvertrags, für die Bewertung bis zur Zuschlagsentscheidung berücksichtigt, wobei der Antragsteller Änderungen der Gemeinde unverzüglich in Textform mitzuteilen hat.

 

 

3. Künftige Verpflichtungen des Käufers

 

3.1

Der Antragsteller hat innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundungstag mit dem Bau des im Bebauungsplan vorgesehenen Wohngebäudes zu beginnen, und innerhalb von drei Jahren den Rohbau fertigzustellen und, und innerhalb von fünf Jahren das Wohnhaus einschließlich Außenputz fertigzustellen.

 

3.2

Der Antragsteller hat das von ihm errichtete Wohnhaus auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen und nicht zu veräußern.

 

3.3

Sollte der Käufer einer der Verpflichtungen gem. 3.1 und/oder 3.2 zuwiderhandeln, ist er verpflichtet das Vertragsgrundstück an die Gemeinde Fuchstal lastenfrei zurück zu übertragen oder eine Kaufpreiserhöhung in Höhe der Differenz des zu dem Zeitpunkt geltenden Verkehrswertes (Gutachten ist vom Käufer zu tragen) und dem bezahlten Kaufpreis zu bezahlen.

 

 

 

 

 

Diese Richtlinien wurden am 28.10.2021 im Gemeinderat Fuchstal beschlossen und gelten ab sofort.

 

 


Beschluss:

 

Diese Modell soll für Geringverdiener gelten, diese können den Bauplatz dann für 210€/m² (Leeder) bzw. für 180€/m² (Asch, Seestall) erwerben.

 

Für Bauwerber mit erhöhtem Einkommen gelten dieselben Richtlinien, außer die Einkommensgrenzen, diese sind erhöht. Der Bauplatz im Modell für Bauwerber mit erhöhtem Einkommen kostet dann 300€/m² (Leeder) bzw. 270€/m² (Asch, Seestall).


Abstimmungsergebnis:         dafür:         16         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen