Sachvortrag:
Da das bestehende Einheimischenmodell nicht EU-rechtskonform ist, muss ein neues Modell in Form eines Punktesystems erarbeitet werden. Die Wohnsitzzeiten dürfen nur für 5 Jahre betrachtet werden und die maximale Punktezahl hierfür darf nur 50% der allgemein erreichbaren Punktezahl sein.
Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken an
die örtliche Bevölkerung mit besonderem Bedarf
Vorbemerkung
Diese Leitlinien dienen der europarechtskonformen Vergabe von Baugrundstücken der Gemeinde Fuchstal an Personen der örtlichen Bevölkerung.
Angesichts steigender Grundstückspreise möchte die Gemeinde Fuchstal vergünstigte Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Damit soll insbesondere ein Wegzug der ortsverbundenen Bevölkerung verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. Die Auswahl der Bewerber richtet sich nach sozio-ökonomischen Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Förderung von Familien mit Kindern, Behinderung und Pflege von Verwandten, Ortsansässigkeit sowie ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Fuchstal.
Die Gemeinde Fuchstal hat deshalb in ihrer öffentlichen Sitzung am 28.10.2021 die Vergabekriterien gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke beschlossen.
Die Vergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Vorgaben:
1. Antragsberechtigung
Einen Antrag dürfen nur Personen stellen, die die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
a) Bei Paaren oder einer Familie darf die Einkommensgrenze von 90.000 € zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von 7.000 € im Durchschnitt in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragsstellung nicht überschritten worden sein. Dabei wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) des Antragsstellers, seines künftig im Gebäude wohnenden Partners sowie aller übrigen volljährigen und nicht gegenüber Antragsteller oder Partner unterhaltsberechtigten künftigen Bewohner abgestellt. Bei Alleinstehenden ist die Hälfte dieses Betrages, also 45.000 € (ggf. zuzüglich von Kinderfreibeträgen) maßgeblich. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch Einkommensteuerbescheide nachzuweisen. Liegt noch kein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid vor, kann ersatzweise auf frühere Einkommenssteuerbescheide vor dem Dreijahreszeitraum zurückgegriffen werden. Bei Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden muss das Einkommen in Form einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahmeüberschussrechnung inkl. der entsprechenden Steuerbescheide der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden.
b) Der Antragssteller darf kein Wohnungseigentum, zu Wohnzwecken
geeignetes Erbbau-
recht oder zu Wohnzwecken geeignetes Grundeigentum haben. Dem Antragssteller
werden die Rechte seines Ehepartners, seines nichtehelichen Lebenspartners und
seines Lebenspartners (LPartG) zugerechnet. Sind die Eltern eines Bewerbers im
Besitz von Immobilien bzw. Baugrundstücken, behält sich der Gemeinderat eine
Ablehnung des Antrages vor. Ebenso kann ein Antrag von Bewerbern abgelehnt
werden, die rückwirkend innerhalb von 10
Jahren vor dem Vergabedatum Haus- oder
Grundbesitz veräußert haben. Dies gilt auch, wenn die Eltern der Bewerber
innerhalb des genannten Zeitraums Haus- oder Grundbesitz veräußert haben.
c) Das Vermögen
der Bewerber darf insgesamt den Grundstückswert des zu erwerbenden Grundstücks,
höchstens 200.000 € zum Stichtag der Antragsstellung nicht übersteigen, wobei
auf das gemeinsame Vermögen des Antragstellers, seines künftig im Gebäude wohnenden Partners sowie aller
übrigen volljährigen und nicht gegenüber Antragsteller oder Partner unterhaltsberechtigten
künftigen Bewohner abgestellt wird.
Zum Vermögen zählen insbesondere alle Immobilien oder Miteigentumsanteile daran
(auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Stadt), Wertpapiere, Bankguthaben,
Bargeld,
Kunstgegenstände, Schmuck, vergleichbare Wertgegenstände usw. Kraftfahrzeuge
werden
nur insoweit angerechnet, als deren Zeitwert über 40.000 € liegt; die
Anrechnung erfolgt
nur hinsichtlich des darüber hinaus gehenden Betrages. Das Vermögen ist mit dem
Zeit-
wert zu beurteilen. Der Antragsteller muss über die vorgenannten
Vermögensverhältnisse
wahrheitsgemäß Auskunft geben und deren Richtigkeit versichern
2. Punktekatalog
Die sich aus dem Bewertungsbogen ergebende Punktzahl dient als Richtschnur. Ein Rechtsanspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde Fuchstal kann nicht abgeleitet werden. Unbeachtlich davon müssen die Bewerber die Zugangsvoraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllt haben.
Einkommen
+7.000 € je Kind Einkommensgrenzen bei erhöhtem Einkommen
Paare und Familien Paare
und Familien
bis 45.000 € 50 Punkte bis 90.000 € 40 Punkte
bis 55.000 € 40 Punkte bis 95.000 € 30 Punkte
bis 65.000 € 30 Punkte bis 100.000 € 20 Punkte
bis 75.000 € 20 Punkte bis 110.000 € 10 Punkte
bis 85.000 € 10 Punkte ab 110.000 € 0 Punkte
Alleinstehend Alleinstehend
bis 30.000 € 40 Punkte bis 50.000 € 40 Punkte
bis 35.000 € 30 Punkte bis 55.000 € 30 Punkte
bis 40.000 € 20 Punkte bis 60.000 € 20 Punkte
bis 45.000 € 10 Punkte bis 65.000 € 10 Punkte
ab 70.000 € 0 Punkte
Vermögen
Vermögensobergrenze: Wert des Grundstücks
Paare und Familien
bis 85.000 € 50 Punkte
bis 95.000 € 45 Punkte
bis 105.000 € 40 Punkte
bis 115.000 € 35 Punkte
bis 125.000 € 30 Punkte
bis 135.000 € 25 Punkte
bis 145.000 € 20 Punkte
bis 155.000 € 15 Punkte
bis 165.000 € 10 Punkte
bis 175.000 € 5 Punkte
bis 200.000 € 0 Punkte
Alleinstehend
bis 42.000 € 50 Punkte
bis 47.000 € 45 Punkte
bis 52.000 € 40 Punkte
bis 57.000 € 35 Punkte
bis 62.000 € 30 Punkte
bis 67.000 € 25 Punkte
bis 72.000 € 20 Punkte
bis 77.000 € 15 Punkte
bis 82.000 € 10 Punkte
bis 87.000 € 5 Punkte
bis 100.000 € 0 Punkte
Kinder
Kindergeldberechtigte Kinder die bei Antragsstellung im gemeinsamen Haushalt des Antragsstellers leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die auch das künftige Gebäude dauerhaft bewohnen werden (max. 200P!)
Bis 10 Jahre je Kind 50 Punkte (oder nachgewiesene Schwangerschaft)
Bis 18 Jahre je Kind 35 Punkte
Ab 18 Jahre je Kind 20 Punkte
Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen
Pflegegrad 2 10 Punkte
Pflegegrad 3 20 Punkte
Pflegegrad 4 35 Punkte
Pflegegrad 5 50 Punkte
Behinderung
Behinderung des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen
Grad der Behinderung 50 % 5 Punkte
Grad der Behinderung 60 % 10 Punkte
Grad der Behinderung 70 % 15 Punkte
Grad der Behinderung 80 % 25 Punkte
Grad der Behinderung 90 % 35 Punkte
Grad der Behinderung 100 % 50 Punkte
Ehrenamt
Ehrenamt seit min. drei Jahren zu regelmäßig min. 2 Stunden pro Woche in Fuchstalern Vereinen, oder Vereinszugehörigkeit mit Sonderfunktion oder besonderem Zeitaufwand (z.B. Trainer, Maschinist, Vorstandschaft)
10 Punkte
Eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Sinne ist die freiwillige Ausübung einer Tätigkeit im sozialen, kulturellen, karitativen oder sportlichen Bereich aus Idealismus und ohne Bezahlung. Eine Tätigkeit, die sich auf repräsentative Tätigkeiten beschränkt, ist davon nicht umfasst. Werden nur nachweisbare und nachgewiesene Unkosten oder Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten, Materialkosten, die das Ehrenamt verursacht, erstattet, steht dies einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen.
Ein Ehrenamt liegt nicht vor, wenn eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Anerkannt werden nur ehrenamtliche Tätigkeiten, für die von der entsprechenden juristischen Person eine Bestätigung vorgelegt wurde, welche die oben stehenden Einzelheiten belegt.
Ortsansässigkeit
Zeiten des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Antragsstellung
Frühere Wohnsitzzeiten werden angerechnet, wenn der Wohnsitz außerhalb von Fuchstal max. eine Zeitspanne von 10 Jahren umfasst
1 Jahr 60 Punkte
2 Jahre 120Punkte
3 Jahre 180 Punkte
4 Jahre 240 Punkte
5 Jahre 300 Punkte
Erwerbstätigkeit
(Alternativ zur Ortsansässigkeit, beides kann nicht bepunktet werden!)
Ausübung einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit in Fuchstal
0 bis 5 Jahre 70 Punkte
5 bis 10 Jahre 140 Punkte
10 bis 15 Jahre 210 Punkte
2.1
Um überhaupt einen
Bauplatz zu bekommen ist das Erreichen von min. 250 Punkten notwendig!
(sonst könnten ja auch Bewerber mit 10 Punkten einen Bauplatz bekommen falls Baugrundstücke nach der ersten Bewerbungsrunde übrig sind)
Generell ausgeschlossen werden Bewerber mit geeignetem Wohnungseigentum oder Baugrundstücken, sowie Bewerber deren Eltern im Eigentum einer Immobilie oder eines Baugrundstücks sind (außer das von Ihnen selbst bewohnte Eigentum).
2.2
Die Grundstücke werden an die Antragssteller mit den höchsten Punkten vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Änderungen der maßgeblichen Umstände für die Berechtigung werden bis zum Abschluss des Kaufvertrags, für die Bewertung bis zur Zuschlagsentscheidung berücksichtigt, wobei der Antragsteller Änderungen der Gemeinde unverzüglich in Textform mitzuteilen hat.
3. Künftige
Verpflichtungen des Käufers
3.1
Der Antragsteller hat innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundungstag mit dem Bau des im Bebauungsplan vorgesehenen Wohngebäudes zu beginnen, und innerhalb von drei Jahren den Rohbau fertigzustellen und, und innerhalb von fünf Jahren das Wohnhaus einschließlich Außenputz fertigzustellen.
3.2
Der Antragsteller hat das von ihm errichtete Wohnhaus auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen und nicht zu veräußern.
3.3
Sollte der Käufer einer der Verpflichtungen gem. 3.1 und/oder 3.2 zuwiderhandeln, ist er verpflichtet das Vertragsgrundstück an die Gemeinde Fuchstal lastenfrei zurück zu übertragen oder eine Kaufpreiserhöhung in Höhe der Differenz des zu dem Zeitpunkt geltenden Verkehrswertes (Gutachten ist vom Käufer zu tragen) und dem bezahlten Kaufpreis zu bezahlen.
Diese Richtlinien wurden am 28.10.2021 im Gemeinderat Fuchstal
beschlossen und gelten ab sofort.
Beschluss:
Diese Modell soll für Geringverdiener gelten, diese können den Bauplatz dann für 210€/m² (Leeder) bzw. für 180€/m² (Asch, Seestall) erwerben.
Für Bauwerber mit erhöhtem Einkommen gelten dieselben Richtlinien, außer die Einkommensgrenzen, diese sind erhöht. Der Bauplatz im Modell für Bauwerber mit erhöhtem Einkommen kostet dann 300€/m² (Leeder) bzw. 270€/m² (Asch, Seestall).
Abstimmungsergebnis: dafür: 16 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen