beschlossen

Ja: 10, Nein: 10

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberdießen Süd“. Ein Teil des Geltungsbereichs ist noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.


Beschluss:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:

 

Für einen Teil des geplanten Baugebiets (Teilflächen der FlNrn. 252, 252/2, 253, 250, 2, 248, 249) welches wie folgt umgrenzt wird

 

im Norden                  Grundstück FlNrn. 294/6, 294/11, 294/12, 294 (Teilfläche), 2/5 Gemarkung Oberdießen

 

im Westen                  Grundstücke FlNrn. 2, 253, 252/2, 252 jeweils Teilflächen Gemarkung Oberdießen

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 251, 250 (Teilfläche), 248 (Teilfläche) Gemarkung Oberdießen

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 249, 248 jeweils Teilflächen Gemarkung Oberdießen

 

soll die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) geändert werden.

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

 

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erteilt.

Mit den Begünstigten ist ein städtebaulicher Vertrag zur Beteiligung an den Kosten für die Planung und die Erschließung zu schließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen