Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans für die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberdießen Süd“. Ein Teil des Geltungsbereichs ist noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Beschluss:
Der wirksame Flächennutzungsplan Unterdießen in der Fassung vom 25.07.2000 (wirksam seit 30.08.2001) wird wie folgt geändert:
Für einen Teil des geplanten Baugebiets (Teilflächen der FlNrn. 252, 252/2, 253, 250, 2, 248, 249) welches wie folgt umgrenzt wird
im Norden Grundstück FlNrn. 294/6, 294/11, 294/12, 294 (Teilfläche), 2/5 Gemarkung Oberdießen
im Westen Grundstücke FlNrn. 2, 253, 252/2, 252 jeweils Teilflächen Gemarkung Oberdießen
im Süden Grundstücke FlNrn. 251, 250 (Teilfläche), 248 (Teilfläche) Gemarkung Oberdießen
im Osten Grundstücke FlNrn. 249, 248 jeweils Teilflächen Gemarkung Oberdießen
soll die bisherige Darstellung als „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) geändert werden.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erteilt.
Mit den
Begünstigten ist ein städtebaulicher Vertrag zur Beteiligung an den Kosten für
die Planung und die Erschließung zu schließen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen