Sachvortrag:
Der Bürgermeister
informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht
für die geplante neue Baugebiet in Oberdießen zu schaffen.
Beschluss:
Für das Gebiet des geplanten Baugebiets auf den Grundstücken FlNrn. 248 (Teilfläche), 249 (Teilfläche), 250 (Teilfläche), 252, 252/2, 253 (Teilfläche), 294/11, 294/10, 294/12, 294/8, 294/9, 294 (Teilfläche), 300 (Teilfläche) Gemarkung Oberdießen, welche wie folgt umgrenzt werden:
im Norden Grundstücke FlNrn. 301/5, 301/11, 301/12, 301/16 jeweils Gemarkung Oberdießen
im Osten Grundstücke FlNrn. 300 (Teilfläche), 294 (Teilfläche), 253 (Teilfläche), 252/2 (Teilfläche), 252 (Teilfläche)
im Süden Grundstücke FlNrn. 251, 250 (Teilfläche), 248 (Teilfläche) Gemarkung Unterdießen
im Westen Grundstücke FlNrn. 299, 295, 294/7, 294/4, 294/5, 294/6, 2/5, 2 (Teilfläche), 249 (Teilfläche), 248 (Teilfläche) Gemarkung Unterdießen
wird ein qualifizierter
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
Der Bebauungsplan
dient der Ausweisung eines neuen Baugebiets (Allgemeines Wohngebiet,
§ 4 BauNVO) im
südlichen Bereich von Oberdießen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erteilt.
Mit den
Begünstigten ist ein städtebaulicher Vertrag zur Beteiligung an den Kosten für
die Planung und die Erschließung zu schließen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 10 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen