beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die Notwendigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes um Baurecht für die geplante neue Baugebiet in Oberdießen zu schaffen.

 


Beschluss:

 

Für das Gebiet des geplanten Baugebiets auf den Grundstücken FlNrn. 248 (Teilfläche), 249 (Teilfläche), 250 (Teilfläche), 252, 252/2, 253 (Teilfläche), 294/11, 294/10, 294/12, 294/8, 294/9, 294 (Teilfläche), 300 (Teilfläche) Gemarkung Oberdießen, welche wie folgt umgrenzt werden:

 

im Norden                  Grundstücke FlNrn. 301/5, 301/11, 301/12, 301/16 jeweils Gemarkung Oberdießen

 

im Osten                     Grundstücke FlNrn. 300 (Teilfläche), 294 (Teilfläche), 253 (Teilfläche), 252/2 (Teilfläche), 252 (Teilfläche)  

 

im Süden                    Grundstücke FlNrn. 251, 250 (Teilfläche), 248 (Teilfläche) Gemarkung Unterdießen

 

im Westen                  Grundstücke FlNrn. 299, 295, 294/7, 294/4, 294/5, 294/6, 2/5, 2 (Teilfläche), 249 (Teilfläche), 248 (Teilfläche) Gemarkung Unterdießen

 

 

wird ein qualifizierter Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

Der Bebauungsplan dient der Ausweisung eines neuen Baugebiets (Allgemeines Wohngebiet,

§ 4 BauNVO) im südlichen Bereich von Oberdießen.

 

Abstimmungsergebnis:     dafür:        10               Stimmen

                                         dagegen:   0                 Stimmen

 

Der Planungsauftrag wird an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erteilt.

Mit den Begünstigten ist ein städtebaulicher Vertrag zur Beteiligung an den Kosten für die Planung und die Erschließung zu schließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen