beschlossen

Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Flandewegäcker“ samt Anlagen in der gebilligten Fassung vom 11.11.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden durchzuführen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen