Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Flandewegäcker“ samt Anlagen in der gebilligten Fassung vom 11.11.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gleichzeitig die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen