vertagt

Ja: 14, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem Bebauungsplan Asch Ortskern 1 (westlich der Pfarrkirche) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche dargestellt. Es sollen bei unveränderter Kubatur drei Wohneinheiten mit den dazugehörigen Stellplätzen eingebaut werden. Der Stellplatznachweis ist nicht vollständig erbracht, er erfolgt über die Planzeichnung mit Stellplätzen zw. 2,30 m und 2,40 m Breite, teilweise im Gebäude und ohne den erforderlichen Stauraum von 5 m. Dafür wurde keine Abweichung beantragt.

Es ist eine Abweichung vom Bebauungsplan Punkt 5.7.1 (Zwei Vollgeschosse zwingend und Dach, wobei das Dach kein Vollgeschoss sein darf) erforderlich.

Die Abweichung bezüglich des Dachgeschoßausbaues ist städtebaulich vertretbar und widerspiegelt den Willen des Gesetzgebers im Sinne der Nachverdichtung. (siehe Novelle BauGB 2021)

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände in Bezug auf die Baumaßnahmen.

Die Anordnung der Stellplätze wird kritisch gesehen, es wurden auch Stellungnahmen von StBA Weilheim und LRA Landsberg als Straßenbaulastträger der anliegenden Straßen eingeholt. Diese teilen die Bedenken. Auf die Anlage wird verwiesen.

Nach Anruf des Planers der Bauherren vom 8.11.2021 wird darum gebeten den TOP zu vertagen.

Die Pläne werden überabeitet.

 


Beschluss:

 

Der TOP wird vertagt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen