beschlossen

Ja: 8, Nein: 6

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert darüber, dass im Bebauungsplan Leeder „Beim Seiler“ ursprünglich eine GRZ von 0,30 für das komplette Grundstück festgesetzt wurde. Zwischenzeitlich wurde die GRZ aufgrund der damaligen Begründung

 

„..Mittlerweile das Grundstück durch den Bauherrn geteilt und der südliche für Einfamilien- oder Doppelhäuser vorgesehene Teil des Grundstückes abgetrennt. Bei einer Einhaltung der zulässigen GRZ von 0,3 könnten die bisher geplanten Gebäude nun auf dem abgeteilten nördlichen Grundstück für die Mehrfamilienhäuser nur noch ohne Balkone errichtet werden. Ein Balkon bei den Wohnungen ist jedoch für die meisten Käufer Voraussetzung. Durch die Errichtung der Balkone wird eine GRZ von 0,32 erreicht (Überschreitung ca. 7 %). Auf dem südlichen Grundstück wird durch die geplante Bebauung nur eine GRZ von 0,22 erreicht. Somit wäre die GRZ auf das komplette Grundstück gesehen nach wie vor bei 0,3. Der Bebauungsplan soll nun geändert werden und eine unterschiedliche zulässige GRZ für den Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Einfamilien- und Doppelhäuser festgesetzt werden, sodass die zulässige GRZ von 0,3 im Mittel für den kompletten Geltungsbereich bestehen bleibt. Eine Auflösung der Grundstücksteilung unter Einbeziehung des südlichen Grundstückes für die Einfamlien- oder Doppelhäuser in das Wohnungseigentum wäre wenig praktikabel….“

 

für die 4 mittlerweile bestehenden Gebäude auf 0,33 erhöht und für die beiden südlichen (jetzt geplanten) Gebäude auf 0,22 gesenkt.

 

Nun liegt erneut ein Antrag auf Erhöhung der GRZ vor:

Erhöhung der GRZ I von 0,22 auf 0,28

Erhähung der GRZ II von 0,47 auf 0,62


Beschluss:

 

Der Bebauungsplanänderung auf Kosten des Antragsstellers wird zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss ist auf einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zu fassen.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    6           Stimmen