Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert darüber, dass im Bebauungsplan Leeder „Beim
Seiler“ ursprünglich eine GRZ von 0,30 für das komplette Grundstück festgesetzt
wurde. Zwischenzeitlich wurde die GRZ aufgrund der damaligen Begründung
„..Mittlerweile das
Grundstück durch den Bauherrn geteilt und der südliche für Einfamilien- oder
Doppelhäuser vorgesehene Teil des Grundstückes abgetrennt. Bei einer Einhaltung
der zulässigen GRZ von 0,3 könnten die bisher geplanten Gebäude nun auf dem
abgeteilten nördlichen Grundstück für die Mehrfamilienhäuser nur noch ohne
Balkone errichtet werden. Ein Balkon bei den Wohnungen ist jedoch für die
meisten Käufer Voraussetzung. Durch die Errichtung der Balkone wird eine GRZ
von 0,32 erreicht (Überschreitung ca. 7 %). Auf dem südlichen Grundstück wird
durch die geplante Bebauung nur eine GRZ von 0,22 erreicht. Somit wäre die GRZ
auf das komplette Grundstück gesehen nach wie vor bei 0,3. Der Bebauungsplan
soll nun geändert werden und eine unterschiedliche zulässige GRZ für den
Bereich der Mehrfamilienhäuser und der Einfamilien- und Doppelhäuser
festgesetzt werden, sodass die zulässige GRZ von 0,3 im Mittel für den
kompletten Geltungsbereich bestehen bleibt. Eine Auflösung der
Grundstücksteilung unter Einbeziehung des südlichen Grundstückes für die
Einfamlien- oder Doppelhäuser in das Wohnungseigentum wäre wenig praktikabel….“
für die 4 mittlerweile bestehenden Gebäude auf 0,33 erhöht und für die
beiden südlichen (jetzt geplanten) Gebäude auf 0,22 gesenkt.
Nun liegt erneut ein Antrag auf Erhöhung der GRZ vor:
Erhöhung der GRZ I von 0,22 auf 0,28
Erhähung der GRZ II von 0,47 auf 0,62
Beschluss:
Der Bebauungsplanänderung auf Kosten des Antragsstellers wird
zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss ist auf einer der nächsten
Gemeinderatssitzungen zu fassen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 6 Stimmen